Wichtige Änderungen zu Mini- und Midijobs
Zum Jahresbeginn gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen, hiervon betroffen sind auch die Regelungen zu den Mini- und Midijobs.
Minijobber dürfen weiterhin maximal 450 € pro Monat verdienen, hieran hat sich auch in 2019 nichts geändert. Zu bedenken ist jedoch, dass sich durch den erhöhten Mindestlohn die maximalen Arbeitsstunden pro Monat reduzieren.Bei den Midijobs gibt es eine Ausweitung der sogenannten Gleitzone. Demnach dürfen Midijobber ab dem 01. Januar 2019 zwischen 450 € und 1.300 € verdienen. Die Obergrenze lag bisher bei 850 €.
Neben diesen Neuerungen ist bei Midi- und Minijobs vieles zu beachten. Ausführliche Informationen bietet die Minijobzentrale.