Ausländische Saisonarbeitskräfte - Was müssen sie beachten?

Viele landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen sind auf ausländische insbesondere osteuropäische Saisonarbeitskräfte angewiesen.

Jahresbericht LWK 2012 - © Annette Pilz © Annette Pilz
Bürger aus den sogenannten Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger) können nur in Deutschland als Saisonarbeitskraft arbeiten, wenn entsprechende Vermittlungsabsprachen zwischen Deutschland und dem Drittstaat bestehen. Für die Erntesaison 2022 gibt es eine Vermittlungsabsprache zwischen Deutschland und Georgien und der Republik Moldau. 
Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem PDF-Dokument im Anhang.
Was sie sonst noch alles bedenken müssen bei der Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften erfahren Sie hier auf der Agrarjobbörse

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