Arztbesuch während der Arbeitszeit – darf man das?

Krankheit ist nicht planbar und ein Arzttermin in der Arbeitszeit manchmal unvermeidbar. Im Streitfall mit dem Arbeitgeber ist es hilfreich, die arbeitsrechtlichen Regelungen zu kennen.

Arztbesuche sind grundsätzlich Privatsache des Arbeitnehmers. Der Arztbesuch während der Arbeitszeit wird daher vom Gesetz nur im  Ausnahmefall gestattet. Die IG Metall hat die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen in einem „Ratgeber Arztbesuche“ zusammengefasst.

Achtung: Mit dem Arbeitgeber nicht abgesprochene Arztbesuche können fatale Folgen haben. Wer unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheint, verstößt gegen den Arbeitsvertrag und kann dafür abgemahnt werden.

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