Anspruch auf Abfindung – ja oder nein?

Bei vielen Menschen hält sich hartnäckig der Irrglaube, dass jedem gekündigten Arbeitnehmer ein Recht auf Abfindung zusteht. Dabei gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung nur in seltenen Ausnahmefällen.

Abfindung - © Anke Fröhlich © Anke Fröhlich
Die meisten tatsächlich gezahlten Abfindungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt, eher selten aufgrund von Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

Lesen Sie auf den Seiten einer großen Anwaltskanzlei aus Köln, wann ein Anspruch besteht und wann nicht, ob wegen einer Abfindung das Arbeitslosengeld gekürzt wird und ob eine Abfindung versteuert werden muss.

Impressum · Datenschutz · Leichte Sprache · Barrierefreiheit · © 2024 Landwirtschaftskammer Niedersachsen