Auch Minijobber haben Rechte
Minijobber sind arbeitsrechtlich in fast allen Bereichen einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer gleichgestellt. Das bedeutet, dass Arbeitgeber ihre geringfügig Beschäftigten nicht schlechter behandeln dürfen als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.
Minijobber haben Anspruch auf
- Kündigungsschutz
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit und bei Krankheit von Kindern,
- Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft,
- Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen,
- Erholungsurlaub,
- ein Arbeitszeugnis.
Auch für sie gilt der Mindestlohn, Kinder, Jugendliche und schwerbehinderte Minijobber sind arbeitsrechtlich besonders geschützt und der Arbeitgeber muss Minijobbern einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen ausstellen.
Ausführliche Infos in der Broschüre „Arbeitsrecht für Minijobber“ der Minijobzentrale.