Fortbildungsförderung durch Aufstiegsbafög

Fortbildungsinteressenten, die sich z. B. auf eine Meister- oder Fachwirtsprüfung vorbereiten, können über das Aufstiegs-Bafög finanziell unterstützt werden. Durch diese Förderung können die anfallenden Kosten wie z. B. Kurs- oder Prüfungsgebühren teilweise refinanziert werden. Die Förderkonditionen hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Das Aufstiegs-Bafög kann auch Online beantragt werden.

Euro-Geldscheine und -Münzen - © Wolfgang Ehrecke © Wolfgang Ehrecke
Rechtsgrundlage für die Aufstiegsförderung ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss- und einem Darlehensanteil.

Wer wird gefördert?

Förderung erhalten Personen mit Berufsausbildung oder langjähriger Berufserfahrung, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung qualifizieren wollen. Dazu gehören die Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder vergleichbare Abschlüsse. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Auch Hochschulabsolventen, deren höchster akademischer Abschluss ein Bachelorabschluss ist oder die eine vergleichbare Qualifikation (z.B. Dipl. Ing. FH) haben, können die AFBG-Förderung in Anspruch nehmen. Das Hochschulstudium selbst kann aber nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Fortbildungen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Dabei wird unterschieden nach Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen.
Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und kann auch einen Beitrag zu den Kosten der fachpraktischen Arbeit (z.B. Arbeitsprojekt) umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich monatliche Unterhaltsbeiträge geleistet werden.
Daneben sind auch Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz sowie mediengestützter Unterricht, sofern dieser u.a. durch Präsenzunterricht unterstützt wird (Integriertes Lernen, „Blended Learning“), förderbar.

Voraussetzung für die Förderung

Die Fortbildungsmaßnahme, wie z. B. Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung, muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Die Förderungshöchstdauer beträgt 36 Monate für Vollzeitmaßnahmen (mind. 25 U-Std./Woche an 4 Unterrichtstagen) und 48 Monate für Teilzeitmaßnahmen (mind. 18 U-Std./Monat). Um die Qualität der Fortbildung sicherzustellen, müssen nicht öffentliche Maßnahmenträger einen Eignungsnachweis erbringen (z.B. ISO 9001).

Wie hoch ist die Förderung?

Für Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen gilt: Im Rahmen des Maßnahmebeitrags kann ein Zuschuss in Höhe von 40 % auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt werden. Dabei können Kosten in Höhe von maximal 15.000 EUR in Ansatz gebracht werden. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Auch die Hälfte der Kosten (höchstens 2.000 EUR) für die fachpraktische Arbeit können mit 40 % bezuschusst werden.
Bei Vollzeitmaßnahmen kann zur Abfederung des Verdienstausfalls ein monatlicher Unterhaltsbeitrag geleistet werden. Dieser ist vermögens- und einkommensabhängig sowie nach Familienstand und Kinderzahl gestaffelt. Die Vermögens- und Einkommensfreibeträge wurden erheblich erhöht, sodass nunmehr der Teilnehmerkreis erweitert ist. Der Unterhaltsbeitrag wird zu 50 %, für den kinderbezogenen Anteil zu 55 % als Zuschuss gezahlt. Der Rest wird auf Darlehensbasis gewährt.
Alleinerziehende können für Kinder bis zu 10 Jahren zudem einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschläge erhalten. Dies gilt für Teilzeit- und Vollzeitfortbildungen.
Bei Bewilligung der Förderung erhalten die Teilnehmer ein Darlehensangebot von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es ist für die Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei. Danach ist das Darlehen innerhalb von zehn Jahren mit einer festgelegten monatlichen Mindestrate verzinslich zurückzuzahlen.
Bei erfolgreichem Abschluss erlässt die KfW 40 % des Restdarlehens zum Maßnahmebeitrag (Ausnahme: Fachpraktische Arbeit). Zudem können weitere Nachlässe gewährt werden, wenn der Geförderte ein Unternehmen gründet und daraufhin mindestens einen weiteren Arbeitsplatz schafft.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Detaillierte Informationen zur Förderung sowie die Antragsformulare finden sich auf /www.aufstiegs-bafoeg.de . Die Anträge können auch im Online-Verfahren gestellt werden. Die Maßnahmenträger haben die Angaben der Teilnehmer zu bestätigen.

Was ist sonst noch wichtig?

Die Teilnehmer haben künftig mindestens an 70 % der angebotenen Unterrichtsstunden teilzunehmen. Dieser Nachweis muss nach 6 Monaten und zusätzlich jetzt auch am Ende der Maßnahme erbracht werden. Beim Nichterreichen der vorgegebenen Teilnahmequote wird die Förderung anteilig oder vollständig zurückgefordert.
Ebenso kann ein Abbruch der Fortbildung ohne wichtigen Grund künftig dazu führen, dass die Förderung vollständig zurückzuzahlen ist.

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