Welche Qualifikation braucht eine Arbeitskraft?

Bevor Sie eine Stelle ausschreiben sollten Sie sich Gedanken dazu machen, welche Aufgaben eine Arbeitskraft erledigen soll und wie viel Verantwortung er/sie übernehmen soll.

Mitarbeiter*innen mit einer einschlägigen Ausbildung können nach der Einarbeitung selbstständig und eigenverantwortlich Aufgaben bzw. Teilbereiche übernehmen. Sie sind sogenannte Fachkräfte. Eine Vertretung als Unternehmer*in, bzw. Betriebsleiter*in können dagegen Meister*innen, Absolventen von Fachschulen usw. übernehmen. Sie sind sogenannte Spezialisten. Mitarbeiter*innen ohne einschlägige Ausbildung können einzelne Aufgaben übernehmen bzw. durch Weiterbildung zur Fachkraft qualifiziert werden.

Impressum · Datenschutz · Leichte Sprache · Barrierefreiheit · © 2024 Landwirtschaftskammer Niedersachsen