Sammelunterkünfte in Zeiten von Covid-19

Welche Maßnahmen sind in Sammelunterkünften weiterhin einzuhalten

An den Fenstern der Schlafräume ist Sichtschutz erforderlich, pro Räumlichkeit ist ein Brandmelder anzubringen. - © Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) © Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Generell gilt der Grundsatz Zusammen Arbeiten – Zusammen Wohnen (ZA-ZW)
Hygiene-, Abstandsregelungen und Unterweisung der Mitarbeiter bleiben nach wie vor maßgeblich.

1. Die Einteilung in feste Teams von Anfang an bis zum Einsatzende in allen Bereichen hilft, das Ausbreitungsrisiko des Coronavirus zu minimieren. Dabei ist die Teamgröße auf max. 4 Personen zu begrenzen. Erfordert die eingesetzte Technik z. B. Pflanz- und Sortiermaschinen mehr Personal, dann kann ein festes Team aus bis zu 15 Mitarbeitern bestehen.
Verringert wird das Risiko einer Ausbreitung auch durch die Einteilung von Beschäftigten aus der Umgebung in andere Teams als Beschäftigte, die auf dem Betrieb untergebracht sind.
Wenn ein Beschäftigter erkranken sollte, muss ggf. nur sein Team unter Quarantäne gestellt werden, nicht aber der gesamte Betrieb (Totalausfall!).

2. Grundsätzlich sollten die Mitarbeiter in Einzelzimmern untergebracht werden.
Ist eine Einzelzimmerbelegung nicht möglich, so sollen in Mehrbettzimmern nur Mitarbeiter des selben Teams untergebracht werden. Bestehen die festen Teams, bedingt durch das technische Arbeitsverfahren, aus mehr als 4 Personen, so können im Mehrbettzimmer max. 8 Personen oder im Wohncontainer max. 4 Personen untergebracht werden. Wichtig hierbei ist, dass die Mindestraumfläche je Person eingehalten wird. Dies sind:
6 m²/Person bei Unterbringung von bis zu bis 6 Personen
6,75 m²/Person bei Unterbringung von bis zu 7- 8 Personen
Müssen Mitarbeiter verschiedener Teams in einem Zimmer untergebracht werden, so ist für jeden Mitarbeiter eine Mindestraumfläche von 12 m² zur Verfügung zu stellen, d. h. ein Mehrbettzimmer kann mit max. 4 Personen oder der Wohncontainer mit max. 2 Personen belegt werden.
Etagenbetten (Doppelstockbetten) dürfen nur mit einer Person belegt werden, da sonst der Mindestabstand der Betten von 2 m zueinander nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen bestehen nur für Familien und Partner.

3. Die Unterkünfte sind regelmäßig (mind. 2x tägl.) gründlich zu lüften.

4. Lassen Sie gemeinschaftlich genutzte Räume (Bad, Toilette, Küche, Aufenthaltsraum) täglich engmaschig reinigen/desinfizieren. Denken Sie dabei auch an Türgriffe, Wasserhähne, Toiletten, Duschen und alle Gegenstände wie Griffe von Kühlschränken und Schubladen, die gemeinsam genutzt und angefasst werden.

5. Stellen Sie Reinigungspläne auf und lassen diese vom Reinigungspersonal abzeichnen

6. Stellen Sie ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung (mind. ein Spender je Zimmer, Bad, Toilette, Küche etc.) und sorgen Sie dafür, dass die Spender rechtzeitig nachgefüllt werden. Hierzu gehört auch der Gebrauch von Einmalhandtüchern in gemeinschaftlich genutzten Bädern, Toiletten und Küchen.

7. Verhindern Sie den Kontakt der einzelnen Teams untereinander für gemeinschaftlich genutzte Bereiche in den Unterkünften, indem für die Arbeitsteams unterschiedliche Nutzungszeiten schriftlich festgelegt werden. Ansonsten müssen die Sicherheitsabstände von mind. 1,5 m eingehalten werden.

8. Zwischen den Nutzungszeiten sollten die Räume gründlich gelüftet und gereinigt werden.

9. Alle Räume/Bereiche sollten so groß sein, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand (mind. 1,5 m) zwischen den einzelnen Beschäftigten möglich ist.

10. Wäsche sollte bei mindestens 60° C gewaschen werden, ebenso sollte Geschirr mit mindestens 60° C heißem Wasser gespült werden. Entsprechende Waschmaschinen und Geschirrspüler sind zur Verfügung zu stellen.

11. Erkrankt ein Mitarbeiter, so ist das gesamte Team zu isolieren und der Erkrankte von den anderen getrennt unterzubringen. Halten Sie zu diesem Zweck eine Ersatzunterkunft bereit. Das zuständige Gesundheitsamt ist umgehend über die Erkrankung zu informieren.

12. Informieren Sie Ihre Beschäftigten über die Hygiene- und Abstandsregelungen durch Aushang in der jeweiligen Landessprache. Muster hierzu finden Sie auf der Seite der der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Unterweisen Sie ihre Mitarbeiter über die Umsetzungen in Ihrem Betrieb. Vorlagen zur Unterweisung in mehreren Sprachen finden Sie ebenfalls bei der SVLFG. Im Dateianhang bieten wir Ihnen eine Mustervorlage als Unterweisungsnachweis zum Download an.

13. Mindestens ein Corona-Schnelltest/ Woche ist den Beschäftigten anzubieten.

Weitere Informationen:

Musterbetriebsanweisungen in mehreren Sprachen sowie weitere Informationen für Unternehmer zu Corona und Saisonarbeit (SVLFG)

Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums auch zur Corona-App finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html#c17088

 

Autoren: Matthias Brandner, Gabriele Ritterhoff
Stand;: 29.3.2022

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