Resturlaub nicht verfallen lassen
Zum Jahresende sollten Arbeitnehmer darauf achten, möglichen Resturlaub noch zu verbrauchen.
„Resturlaub nehmen“ heißt es jetzt für manche Beschäftigte. Denn viele von ihnen haben im Hinterkopf, dass dieser bis zum 31. März aufgebraucht werden muss. Aber stimmt das so?
Die Industriegwerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gibt kurz und knapp Auskunft.
Wer sich ausführlicher informieren möchte, wird beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) fündig.