Kurzarbeit - Urlaubsanspruch und Urlaubsvergütung
Die Corona-Krise trifft die deutsche Wirtschaft und die Arbeitnehmer hart.
Viele Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter mangels Beschäftigung in Kurzarbeit. Was ist bei Kurzarbeit und Urlaub zu beachten? Handwerk.com beantwortet die wesentlichen Fragen zum Urlaubsanspruch und stellt Berechnungsbeispiele vor.
Auf die Berechnung der Urlaubsvergütung darf sich Kurzarbeit dagegen nicht negativ auswirken. Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Wenn es hier durch die Einführung von Kurzarbeit zu Verdienstkürzungen kommt, bleiben diese für die Berechnung außer Betracht. Dies gilt allerdings nur für den gesetzlichen Mindesturlaub.