Führerschein-Umtausch - Auch an Klasse T denken!

Aktuell und bis ins Jahr 2026 ist man verpflichtet, den Führerschein umzutauschen. Mit der EU-Richtlinie (2006/126/EG) sollen Führerscheine fälschungssicher und einheitlich sein. Zudem werden sie in einer Datenbank zur Missbrauchsvermeidung erfasst.

Führerschein - © Martin Vaupel © Martin Vaupel

Betroffen sind die Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) und die ab 1.1.1999 ausgegebenen Scheckkartenführerscheine bis Ausgabe zum 18.1.2013.

Bis wann und wie der Führerschein umtauschen werden muss, erklärt anschaulich der ADAC.

Dabei kann es eine Überlegung sein, vor allem für Personen in den grünen Bereich, sich die Klasse 3 nachträglich noch auf Klasse T umschreiben zu lassen.

In einem Video gibt es Antwort vom Verkehrsexperten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Herrn Martin Vaupel, ob und wie es geht.

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