Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 02.Februar 2023 beendet
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt, bewährte Schutzmaß-nahmen beizubehalten und situationsbedingt zu reagieren
Die Schutzmaßnahmen werden nun allgemein zur Vermeidung von Atemwegsinfekten wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit empfohlen.
Mit dem vorzeitigen „aus“ der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung entfällt auch die Pflicht für Unternehmen, eine Gefährdungsbeurteilung zum SARS-CoV-2 zu erstellen. Für Unternehmen aus dem Gesundheitswesen bleibt die Verpflichtung jedoch weiterhin bestehen.
Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz