Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 02.Februar 2023 beendet

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt, bewährte Schutzmaß-nahmen beizubehalten und situationsbedingt zu reagieren

Die Schutzmaßnahmen werden nun allgemein zur Vermeidung von Atemwegsinfekten wie Grippe, grippale Infekte und COVID-19 bei der Arbeit empfohlen.

Mit dem vorzeitigen „aus“ der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung entfällt auch die Pflicht für Unternehmen, eine Gefährdungsbeurteilung zum SARS-CoV-2 zu erstellen. Für Unternehmen aus dem Gesundheitswesen bleibt die Verpflichtung jedoch weiterhin bestehen.

Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz

 

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