Zuschuss für Erwerbstätige – 300 €-Energiepreispauschale
Aufgrund der stark gestiegenen Öl-, Gas- und Strompreise hat die Bundesregierung eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € beschlossen.
Profitieren sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5). Die Auszahlung soll direkt vom Arbeitgeber über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung erfolgen. Da die Energiepreispauschale als Teil eines Gesetzes von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, werden die 300 € vorrausichtlich im September ausgezahlt. Die Energiepreispauschale richtet sich ausschließlich an einkommensteuerpflichtig Beschäftigte – Rentner, Minijobber und Studenten profitieren demnach nicht vom Zuschuss über 300 €.
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