Mehr Steuererleichterung geplant: Erhöhung der Werbungskostenpauschale
Der Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes sieht vor, dass rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 die Werbungskostenpauschale von 1.000 € auf 1.200 € erhöht werden soll. Hiervon profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung einreichen.
Werbungskosten können anhand von Einzelnachweisen oder mit dem Pauschbetrag in der Steuererklärung angegeben werden. Der Staat rechnet allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pauschal am Ende des Jahres die sogenannte Werbungskostenpauschale, offiziell auch Arbeitnehmerpauschbetrag, an. Die Summe, von nun 1.200 € wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – egal, ob die Kosten wirklich entstanden sind oder nicht. Das Steuerentlastungsgesetz kann in Kraft treten, sobald Parlament und Bundesrat zugestimmt haben.
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