Verbandskasten, Warnweste und Co.: Was muss mit im Straßenverkehr?

Viele nutzen es täglich, sind sowohl im Privatleben als auch während der Arbeitszeit damit unterwegs – das Auto. Um im Notfall richtig reagieren zu können, müssen bei jeder Fahrt einige „Beifahrer“ immer mit dabei sein: Das Mitführen eines Kfz-Verbandskastens ist schon seit 50 Jahren Pflicht.

Kfz-Verbandskasten - © HaiYen Trinh © HaiYen Trinh
Dieser muss alle fünf Jahre kontrolliert, erneuert oder komplett ausgetauscht werden. Seit dem 01. Februar 2022 gehören auch zwei medizinische Gesichtsmasken zu den verpflichtenden Inhalten eines Verbandskastens. Eine Übergangsfrist für bereits erworbene und mitgeführte Verbandskästen gilt noch bis zum 31. Januar 2023.

Bereits seit 2014 muss eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden sein. Diese kann die Farben rot, gelb oder orange haben, muss aber eine DIN-Norm erfüllen. Pflicht ist eine Weste für den Fahrer, empfohlen werden Westen für jeden Mitfahrer. Beide Vorschriften – Verbandskasten und Warnweste – gelten sowohl für Pkws, als auch für Lkws und Busse. Für Schlepper gilt: Eine Warnweste muss mitgeführt werden, ein Verbandskasten ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.

Mehr dazu: Ersthelfer im Kofferaum - Verbandskasten wird 50

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