Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV) und Arbeitsschutz

- Warm anziehen lautet die Devise -

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV)

Energie sparen - © HaiYen Trinh © HaiYen Trinh

Die seit dem 01. September geltende Verordnung hat auch Auswirkungen auf die Temperatur in Arbeitsräumen.

Die Mindesttemperaturwerte liegen bei leichter und mittlerer Arbeitsschwere genau ein °C unter den Werten der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur. Bei schweren Arbeiten bleibt die Temperatur unverändert.

Nach (EnSikuMaV): Mindestwerte für Temperaturen in Arbeitsräumen in Bezug auf Körperhaltung und Arbeitsschwere

Überwiegende Körperhaltung

Arbeitsschwere

 

leicht

mittel

schwer

Sitzen

+19 °C

+18 °C

-

Stehen, Gehen

+18 °C

+16 °C

+12 °C


Für Arbeitsplätze des öffentlichen Dienstes entsprechen die Mindesttemperaturen zugleich den Höchstwerten (Ausnahmen, s. EnSikuMaV §6 (3).

Die EnSikuMaV gilt zunächst bis einschließlich 28. Februar 2023.

Weitere Informationen gibt die Bundesregierung unter folgendem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiesparmassnahmen-2078224

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