Gas- und Wärmepreisbremse
Zur Entlastung der Energiekosten sorgt die Gas- und Wärmepreisbremse. Dabei werden die Preise nach oben begrenzt, und zwar für bis 80 % des Verbrauchs.
Große Unternehmen, die ihr Erdgas selbst am Großhandelsmarkt beschaffen, können hierzu einen Antrag stellen. Andere Endverbraucher/innen müssen selbst keinen Antrag stellen. Hier stellen die Erdgaslieferanten und Wärmeversorungsunternehmen den Antrag.
Anträge können gestellt werden unter: Antragsportal nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) (pwc.de)
Weitere Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse finden Sie unter folgenden Link: