Gas- und Wärmepreisbremse

Zur Entlastung der Energiekosten sorgt die Gas- und Wärmepreisbremse. Dabei werden die Preise nach oben begrenzt, und zwar für bis 80 % des Verbrauchs.

Energiepreisbremse - © HaiYen Trinh © HaiYen Trinh
Große Unternehmen, die ihr Erdgas selbst am Großhandelsmarkt beschaffen, können hierzu einen Antrag stellen. Andere Endverbraucher/innen müssen selbst keinen Antrag stellen. Hier stellen die Erdgaslieferanten und Wärmeversorungsunternehmen den Antrag.

Anträge können gestellt werden unter: Antragsportal nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) (pwc.de)

 

Weitere Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse finden Sie unter folgenden Link:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ewpbg.html

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