Das kostet eine Arbeitskraft

Wenn Betriebe vor der Entscheidung stehen, eine Arbeitskraft einzustellen, gibt es einiges zu bedenken. Eine wesentliche Frage ist die Lohnhöhe und die Kosten, mit denen die Betriebe kalkulieren müssen.

Kosten Arbeitskraft - © HaiYen Trinh © HaiYen Trinh
Folgende Überlegungen sollten betriebsindividuell angestellt werden: Gesamtarbeitsbedarf, Aufteilung des Arbeitsbedarfs, Wirtschaftlichkeit und aktuelle Reserven in der Arbeitsorganisation. 
Einen Mitarbeiter zu beschäftigen, heißt nicht nur den ausgehandelten Bruttolohn zu zahlen, sondern darüber hinaus Lohnnebenkosten einzurechnen und abzuführen.
Eine Vollzeitstelle (40-Stunden-Woche) leistet 2.088 Arbeitsstunden brutto jährlich. Sie steht dem Betrieb in dieser Größe nicht voll zur Verfügung. Hiervon sind Urlaub, Feiertage und Krankheitstage abzuziehen. Es verbleiben jährlich zwischen 1.700 - 1.800 Netto-Arbeitsstunden. Der Unterschied ist nicht unerheblich bei der erfolgten Kalkulation der Arbeitssituation und bei den Kosten der vereinbarten bzw. tatsächlich geleisteten Arbeitsstunde.


Zu den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung sind verpflichtende Umlagen zur Entgeltzahlung im Krankheitsfall, Mutterschaft und Insolvenz abzuführen. Der Arbeitgebende ist je Fall verpflichtet Lohnfortzahlung zu leisten, die er tlw. erstattet bekommt.
Die Lohnhöhe hängt im Wesentlichen von der Qualifikation und Erfahrung des Bewerbers sowie der Situation auf dem regionalen Arbeitsmarkt ab. Landwirtschaftliche Betriebe konkurrieren heute mit anderen Branchen auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede im Wettbewerb mit Industrie- und Gewerbebetrieben.
Arbeitgebende sind bei der Lohnfindung gut beraten, wenn sie sich an dem regionalen Branchen-Lohntarifvertrag der Tarifparteien orientieren. Der landwirtschaftliche Lohntarifvertrag unterteilt verschiedene Lohngruppen von „Hilfstätigkeiten“ hin bis zu „Meister oder staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt".


Lohnkosten 2021 - © Matthias Brandner © Matthias Brandner
 Sind Arbeitgebende und Arbeitnehmer/in jeweils Mitglied der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverband/ Gewerkschaft), ist der gültige Lohntarif anzuwenden. Gibt es keine Tarifbindung, kann der Lohn frei ausgehandelt werden. Grundsätzlich darf er nicht zwei Drittel unter den branchenüblichen Lohntarif liegen, darunter stuft der Gesetzgeber ihn als sittenwidrig ein. Eine übertarifliche Bezahlung ist immer möglich und im Zuge des Fachkräftemangels sinnvoll. Neben dem Tarfivertrag gibt der Entgeltatlas der Agentur für Arbeit Anhaltspunkte über die tatsächlich gezahlten Löhne in einer Branche.
Einen Leitfaden mit weiteren Erläuterungen zur Ermittlung der Lohnkosten finden Sie im Anhang.
Mitarbeiter/innen sehen nicht nur finanzielle Anreize. Eine große Rolle spielen die Soft- Skills, wie Betriebsklima, flexible Arbeitszeiten, Vereinbarung Beruf und Familie, Personalführung, technische Ausstattung etc. Ein Arbeitnehmer wägt ab, ob seine eingebrachte Leistung sich mit den Anreizen im Gleichgewicht befinden.

Somit bestimmen nicht nur Lohnkosten die erfolgreiche Zusammenarbeit, sondern das Gesamtpaket.

Unten im Downloadbereich stehend finden Sie einen aktuellen Leitfaden zur Verdienst- bzw. Arbeitskostenermittlung in der Landwirtschaft und im Gartenbau.

 

Autor: Harmtut Osterkamp

 

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