Mindestlohn

Der Mindestlohn wurde in 2015 mit 8,50 €/h eingeführt. Seitdem wurde dieser mehrmals angehoben. Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. 

Mindestlohn über die Jahre - © HaiYen Trinh © HaiYen Trinh

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn?

Nach dem Mindestlohngesetzes (MiLoG) liegt der Mindestlohn seit dem 01. Januar 2024 bei 12,41 €/h.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt laut MiLoG §22 nicht für Auszubildende, Arbeitnehmende unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Personen, die an einer Einstiegsqualifizierung oder einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilnehmen und einige Praktikanten. Des Weiteren gilt der Mindestlohn nicht für Ehrenamtliche sowie Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung.

Erhöht sich der Rentenversicherungsbeitrag durch den Mindestlohn?

Der Mindestbeitrag (32,55 €/Monat) zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung erhöht sich nicht. Wurde ein entsprechender Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt, behält dieser seine Gültigkeit.

Ändert sich die Bedingungen für kurzfristige Beschäftigungen durch den Mindestlohn?

Kurzfristige Beschäftigungen definieren sich in der Geringfügigkeits-Richtlinie, welche auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen („Minijobs“) beschreibt, als Beschäftigungen, die maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage umfassen. An diesen Zeitgrenzen ändert sich nichts. Die Grenze zur Prüfung der Berufsmäßigkeit erhöht sich allerdings von 450 € auf 520 €.

Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen.

Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni Ihre Empfehlung für die Steigerung des Mindestlohnes in den Jahren 2024 und 2025 beschlossen. Sie entscheidet nach dem Mindestlohngesetz alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Wenn die Bundesregierung der Empfehlung der Mindeslohnkomission folgt, ist dies der zukünftige Mindestlohn:

1.1.2024 - 31.12.2024:     12,41 Euro

1.1.2025 - 31.12.2025:     12,82 Euro

Weitere Informationen zum zukünftigen Mindestlohn finden Sie auf der Seite der Mindeslohnkommission und der Seite des DGB.

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