Neben Wind und Wetter, kann die UV-Strahlung der Sonne zu einem Gesundheitsrisiko werden. Viele Beschäftigte der Grünen Branche arbeiten regelmäßig im Freien. Sonnenlicht macht gute Laune und steigert das Wohlbefinden. Intensive UV-Strahlung kann aber zu Haut- und Augenschäden führen. Wer lange und regelmäßig im Freien arbeitet, sollte geeigneten Sonnenschutz nutzen.

So können Sie sich und Ihre Mitarbeiter sinnvoll schützen:
Technische Hilfen
- Arbeitsbereiche mit Schirmen oder Sonnensegeln ausstatten
- Unterstellmöglichkeiten für Pausen im Schatten schaffen
- Baumaschinen mit UV-Schutz und Klimaanlagen ausrüsten
Kleidung
- körperbedeckende Kleidung aus Baumwolle oder kühlenden Materialien nutzen
- geeignete Kopfbedeckungen mit Nacken- und Ohrenschutz oder breitkrempige Hüte tragen
- Augen mit Sonnenschutzbrillen inkl. Seitenschutz einsetzen
Arbeitsorganisation
- Beschäftigte über Gefahren durch UV-Strahlung und Vorhersagemöglichkeiten (UV-Index-DWD) zum Beispiel durch Apps informieren
- möglichst viel im Schatten oder in geschlossenen Räumen erledigen
- Arbeiten im Freien – wenn möglich – nicht in der Mittagszeit ausführen, lieber frühmorgens oder spätnachmittags
- bei längeren Arbeiten im Freien für Schichtwechsel sorgen
- Beschäftigten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung (beispielsweise regelmäßig mehr als eine Stunde bei hohem Sonnenstand) eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
… und sonst?
- ausreichend Getränke (vor allem Wasser) zur Verfügung stellen
- unparfümierte UV-Schutzmittel für nicht bedeckte Körperteile (Gesicht, Hände) mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) nutzen – mindestens LSF 30, besser LSF 50+
- Erste Hilfe für den Fall eines Hitzschlags sicherstellen
- bei Entsendung von Beschäftigten ins äquatornahe Ausland Sonnenschutzkleidung zur Verfügung stellen
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.svlfg.de/sonnenschutz
Bei der Auswahl der richtigen Sonnenbrille unterstützt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV); u. a. bietet ein Aushang zur Wahl des richtigen Sonnenschutzes eine gute Entscheidungshilfe. sonnenbrille-auswaehlen-aushang.pdf (dguv.de)
Weitere Informationen liefert die DGUV-Regel 112-192 DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz | DGUV Publikationen
Und wer trägt die Kosten für die Sonnenschutzbrille?
Ergibt die Prüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass ein UV-Schutz für die Augen notwendig ist, so muss der Arbeitgebende einen geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen.
Für Brillenträger kann dies eine entsprechende Aufsteck- oder Überbrille sein. Eine Sonnenschutzbrillle in Sehstärke bleibt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebenden.
Autorin: Gabriele Ritterhoff
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