Bei Kindern unter zwölf Jahren haben berufstätige Eltern oder Alleinerziehende Anspruch darauf, für die Pflege ihres kranken Kindes von der Arbeit bezahlt oder unbezahlt freigestellt zu werden.
Berufstätige Eltern können sich in einem Krankheitsfall auf den § 616 des bürgerlichen Gesetzbuches berufen. Der besagt, dass Mitarbeiter in bestimmten Notfällen bezahlt fehlen können. Ist die Vergütungspflicht nach § 616 BGB im Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen, 
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