Zum JOB-AGENT
Umkreissuche

Landwirtschaft
Tierwirtschaft
Pferdewirtschaft
Fischwirtschaft
Weinbau
Forstwirtschaft
Gartenbau
Agrartechnik
Getränkeherstellung
Lebensmittelherstellung & -verarbeitung
Agribusiness
Ernährung und Hauswirtschaft
Lehrende & ausbildende Berufe
Nichts passendes
gefunden?
Karriere bei der Landwirtschaftskammer.

Landschaftsarchitekt*in (m/w/d)

Job-ID:
10001-1000721641-S
Arbeitsort:
Alternativberuf(e):
  • - Bauzeichner/Bauzeichnerin
  • - CAD-Fachkraft (ohne Schwerpunkt)
Stellenbezeichnung:
Landschaftsarchitekt*in (m/w/d)
Angebotsart:
Arbeitsplatz
Termin:
Sofort
Befristung:
Unbefristet
Arbeitszeit:
Vollzeit
Teilzeit - Nachmittag
Teilzeit - Abend
Teilzeit - Vormittag
Heimarbeit/Telearbeit
Stellenbeschreibung:
Wir

sind ein Büro in der Freiraumplanung mit angeschlossenem Ausführungsbetrieb. Uns macht es große Freude, passgenaue, kreative und außergewöhnliche Planungen für Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand zu entwickeln.

Du

bist Studierend / Berufsanfänger*in / Profi in der Freiraumplanung und hast Lust auf flexibles, sinnstiftendes Arbeiten, gerne in Teilzeit und gerne remote. Du bringst technisches Grundverständnis mit, kannst VectorWorks bedienen und kannst Ideen knackig visualisieren.

Gemeinsam

finden wir den passenden Arbeits-Rhythmus, machen die Welt ein wenig lebenswerter und stellen Dein Können in den Vordergrund!

Sende uns eine Mail: svh@gaertenvonhoerschelmann.de oder rufe uns an: 0172 45 86 242.

Wir freuen uns auf Dich!
Vergütung:
Nach Ausbildungsstand
Quereinstieg möglich:
Ja
Fachl. Anforderungen:
CAD-Anwendung VectorWorks (Expertenkenntnisse)
CAD (Computer Aided Design)-Systeme anwenden (Expertenkenntnisse)
 
Bewerbungsart(-en):
  • - per E-Mail
  • - persönlich
  • - telefonisch
  • - www.arbeitsagentur.de
  • - schriftlich
Firma:
Gaerten von Hoerschelmann GmbH
Hartwigsahl
23863 Bargfeld-Stegen
Telefon: +49-4532-2882442


Rückfragen:
Frau Karina Niemeyer

Inhalte:

615 mal angesehen seit dem 04.11.2024

Impressum · Datenschutz · Leichte Sprache · Barrierefreiheit · © 2025 Landwirtschaftskammer Niedersachsen