Erweiterter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten
Mitte Juni 2021 wurde im § 8 Sozialgesetzbuch VII der Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte im Homeoffice zusätzlich aufgenommen.
Damit besteht der gleiche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice wie bei der Arbeit im Betrieb.
Darüber hinaus sind Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten und ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen bzw. sie abholen, ebenfalls abgesichert. Durch die Änderung wurden Lücken im Unfallversicherungsschutz geschlossen und eine Schlechterstellung von Beschäftigten beseitigt.