Investitionen in Sicherheit und Gesundheit - Zuschüsse der SVLFG

Ab dem 1. Februar 2023 können wieder Anträge auf Präventionszuschüsse von Mitgliedsunternehmen der SVLFG zu ausgewählten Produkten gestellt werden.

Zuschuss für Gesundheit und Sicherheit - © HaiYen Trinh © HaiYen Trinh
Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und endet, sobald die Fördersumme verbraucht ist.
Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die 2021 sowie 2022 keinen Zuschuss erhalten haben.

Wichtig ist dabei, dass

  • der Antrag erst ab dem 1. Februar gestellt werden kann und vollständig ausgefüllt sein muss.
  • das Produkt erst nach der Förderzusage gekauft wird und anschließend die Rechnung einzureichen ist.
  • eine Förderung ausschließlich für Neukäufe gewährt wird.

Anschaffungen vor dem 1. Februar 2023 können nicht gefördert werden.

Welche Arbeitsmittel bezuschusst werden und wie hoch die Zuschüsse sind, ist auf der Homepage der SVLFG unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern aufgelistet. Auf dieser Seite wird auch das Antragsformular ab dem 1. Februar 12:00 Uhr zur Verfügung gestellt.

Die ausgefüllten Unterlagen können per Fax 0561 785-219127 oder E-Mail bei der SVLFG eingereicht werden.

Erstmals können Anträge auch über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ gestellt werden. Registrieren Sie sich am besten sofort, damit Sie Ihren Antrag gleich zu Beginn der Aktion über das Portal einreichen können.

Kontakt:
Gabriele Ritterhoff
Beraterin Arbeitnehmerberatung, Sicherheitstechnische Betreuung
Telefon: 0441 801-348
Telefax: 0441 801-392
E-Mail:


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