Quereinstieg: Praxiserfahrene ohne Ausbildung können Berufsabschluss nachholen

Personen, die bereits viel Erfahrung mitbringen, da sie langjährig haupt- oder nebenberuflich ohne Ausbildung als Landwirt/in, Gärtner/in, Hauswirtschafter/in, Fachkraft Agrarservice oder Pferdewirt/in gearbeitet haben, müssen ihren Beruf nicht neu erlernen. Ihnen fehlt häufig einfach der Nachweis, dass sie ihn beherrschen.

Quereinstieg-Rechtsgrundlage - © Mechtild Seybering © Mechtild Seybering
Deshalb ist in diesen Berufen ein Quereinstieg möglich. Das heißt, dass erfahrene Landwirte, Gärtner usw. ohne vorherige Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden können. Dazu sind allerdings einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Nach § 45.2 Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, müssen Sie mindestens das 1,5 fache der regulären Ausbildungszeit in dem jeweiligem Beruf tätig gewesen sein. Bei hauptberuflicher Tätigkeit sind somit mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen, bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend.

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen erhalten Sie bei den zuständigen Arbeitnehmerberatungen bzw. im Grünen Bildungskatalog.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet in einigen Berufen Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung, in denen theoretisches und praktisches Wissen vermittelt wird, an. Die Vorbereitungslehrgänge werden an verschiedenen Standorten in Niedersachsen, z. T. in Kooperation mit anderen Bildungsträgern angeboten. In der Regel sind die Lehrgänge berufsbegleitend, z. T. werden aber Vollzeitlehrgänge angeboten.

Autor: Ellen Padeken

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