Weiterbildungsförderung

Über verschiedene Programme besteht die Möglichkeit der Kostenreduzierung für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen. Es handelt sich zum Teil um spezielle Förderprogramme für den Agrarbereich, darüber hinaus stehen weitere Fördermöglichkeiten bei Erfüllung der Voraussetzungen allen Bundesbürgern offen.


Bundesweite Möglichkeiten zur Förderung der Fort- und Weiterbildung


 

Bildungsprämie Logo - © Dirk Wahl © Dirk Wahl


Initiative "Zukunftsstarter" - für Arbeitgeber

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Agentur für Arbeit für die Dauer der Weiterbildung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen zudem die Lehrgangskosten teilweise oder ganz erstattet.
Die Initiative „Zukunftsstarter“ will junge Erwachsene ab 25 Jahren und geringqualifizierte Beschäftigte ermutigen, einen Berufsabschluss zu erwerben – zum Beispiel mit einer Umschulung, einer Ausbildung oder über die Externen-Prüfung.

Bei Fragen zur Initiative hilft Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur gerne weiter:

Kostenlose Hotline: 0800 4 5555 20 oder www.arbeitsagentur.de

 


Förderung der Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz - für Arbeitgeber

Die Arbeitsagentur kann Weiterbildungskosten von Geringqualifizierten und älteren Menschen übernehmen. Neu ist, dass auch Weiterbildungen für alle Beschäftigten bezahlt werden können, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden. Unabhängig vom Alter oder von anderen Faktoren.
Voraussetzung: Es müssen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen. Die Weiterbildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zertifiziert sein und die Weiterbildung mehr als 160 Stunden umfassen.
Die Arbeitgeber erhalten  Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Die Kostenbeteiligung der Arbeitgeber richtet sich nach der Betriebsgröße - größere Unternehmen müssen sich stärker beteiligen als kleine oder mittlere Unternehmen. Weiterbildungskosten für Beschäftigte in Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.

Bei Fragen hilft Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur gerne weiter:

  • kostenlose Hotline: 0800 4 5555 20 oder www.arbeitsagentur.de

In den einzelnen Bundesländern gibt es weitere Möglichkeiten zur Förderung der Fort- und Weiterbildung

Niedersachsen

1. Die Europäische Union und das Land Niedersachsen gewähren unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen aus dem Programm Pfeil.

2. Arbeitnehmer/innen aus Niedersachsen, die ihre Weiterbildung selbst finanzieren und in Niedersachsen in einem Betrieb arbeiten, der Landwirtschaftskammerbeitrag bezahlt, können auf Antrag einen Zuschuss zu den Seminarkosten erhalten. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 50 % der Seminarkosten. Weitere Infos: Dr. Matthias Heyder, Tel. 0441/801-338

Informationen zu Fördermöglichkeiten ín Schleswig-Holstein

Informationen zu Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen

Impressum · Datenschutz · Leichte Sprache · Barrierefreiheit · © 2024 Landwirtschaftskammer Niedersachsen