Worauf sollten Arbeitgeber zum Schutz Ihrer Arbeitskräfte jetzt achten
Informationen und Anweisungen geben Sicherheit und Ihre Mitarbeiter fühlen sich gut aufgehoben.
Erarbeiten Sie Vertretungsregelungen und besprechen diese mit Ihren Mitarbeitern.
Welcher Mitarbeiter kann wessen Aufgaben vorübergehend übernehmen. Wer hat z. B. die benötigten Führerscheine, kann die gleichen Maschinen oder Software bedienen.
Bilden Sie Einsatzteams, die in den Unterkünften dieselben Sozial- und Sanitärraume nutzen. Gewährleisten Sie auch hier, dass während der Nutzung ein ausreichender Abstand eingehalten werden kann. Sorgen Sie dafür, dass die einzelnen Teams keinen Kontakt (auch nicht nach Feierabend) untereinander haben.
Untersagen Sie den Besucherverkehr und reduzieren den Zugang für Fremdfirmen auf ein Mindestmaß und ausschließlich nur auf den für die Arbeiten notwendigen Bereich.
Weitere Informationen geben die 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die SVLFG.
Legen Sie weiterhin fest, wie verfahren wird, wenn während der Arbeit Beschäftigte Krankheitssymptome bekommen.
Halten Sie Waschmöglichkeiten und –lotionen für die Hände bereit sowie Einmalhandtücher. Wo dies nicht möglich ist, stellen Sie Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion bereit. Ist kein Desinfektionsmittel käuflich zu erwerben, stellen Sie ggf. einen Wasserkanister mit Absperrventil und Seife bereit.
Einweisung der Mitarbeiter
Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter, auch Saisonarbeitskräfte und Reinigungspersonal zu folgenden Themen und dokumentieren Sie die Unterweisung. Eine Mustervorlage zum Download bieten wir an als PDF im Artikel Sammelunterkünfte
Folgende Themen sollten in der Unterweisung besprochen werden:
- Verhaltensregeln im Betrieb
- Verhalten beim Auftreten von Krankheitssymptomen
- Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz / in Unterkünften / im Sanitärbereich
- Richtiges Händewaschen https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html
- Aushänge zu Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) im Betrieb und in Unterkünften
- Betriebsanweisung der SVLFG zum Coronavirus sowie Aushang in den Unterkünften in der jeweiligen Landessprache
Weisen Sie ihre Mitarbeiter auf die erforderlichen Abstandsregelungen auch während der Pausen hin, den Verzicht auf das Händeschütteln, Husten und Niesen in die Armbeuge, Hände aus dem Gesicht fernhalten, Wunden schützen und das Lüften geschlossener Räume (Büros, Sozialräume, Unterkünfte mehrmals täglich).
Gründliches Händewaschen vor Beginn der Pause, nach Feierabend sowie nach der Benutzung der Toilette sind dabei selbstverständlich.
Denken Sie auch während der Unterweisung an die Einhaltung des erforderlichen Abstandes von mind. 1.50 m.
Die SVLFG bietet hierzu eine Unterweisungshilfe.
Gemeinschaftlich genutzte Räume (ZWZA)
Es gilt der Grundsatz "Zusammen Wohnen - Zusammen Arbeiten"
Lassen Sie Sozial- und Sanitärräume engmaschig reinigen. Verwenden Sie dabei für jeden Bereich getrennte Putztücher und wechseln diese regelmäßig aus.
Beim Putzen im Sanitärbereich mit den Waschbecken beginnen, anschließend die Duschen reinigen und zuletzt die Toiletten.
Stellen Sie in den Unterkünften, Sanitär- und Sozialräumen Abfalleimer mit Deckel zur Verfügung, die täglich geleert werden. Sorgen Sie dafür, dass ausreichend Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen.
Stellen Sie engmaschige Reinigungspläne auf. Zur täglichen Reinigung gehören auch Gegenstände, die von den Mitarbeitern gemeinsam genutzt und angefasst werden (Türgriffe, Wasserhähne, Toiletten...).
Waschen Sie Geschirr und Wäsche heiß (60 °C). Achten Sie auf Küchen- und Lebensmittelhygiene.
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, alle Räume regelmäßig und häufig zu lüften.
Sorgen Sie für eine Unterbringung der Mitarbeiter in Einzelzimmern. Weitere Hinweise zur Unterbringung in Sammelunterkünften.
Fahrten vom Betrieb zum Feld:
- Am sinnvollsten sind Einzelfahrten mit dem eigenen PKW, gerade für Mitarbeiter, die nicht im Betrieb untergebracht sind.
- Sind Sammelfahrten nicht zu vermeiden, dann fahren Sie öfter, so dass die Insassen Abstand voneinander halten können, so wie es derzeit in öffentlichen Verkehrsmitteln auch die Regel ist.
- In jedem Fall ist eine medizinische Maske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen.
- Reinigen und desinfizieren Sie insbesondere bei Nutzung durch mehrere Personen die Fahrzeuge regelmäßig von innen. Sorgen Sie dafür, dass Händedesinfektionsmittel und Müllbeutel zur Verfügung stehen.
Autorin: Gabriele Ritterhoff
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