Mindestlohn

Der Mindestlohn wurde in 2015 mit 8,50 €/h eingeführt. Seitdem wurde dieser mehrmals angehoben. Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen. 

Mindestlohn über die Jahre
Mindestlohn über die JahreHaiYen Trinh

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn?

Der derzeitige gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro wurde zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen. Im Juni 2025 hatte die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam werden.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt laut MiLoG §22 nicht für Auszubildende, Arbeitnehmende unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Personen, die an einer Einstiegsqualifizierung oder einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilnehmen und einige Praktikanten. Des Weiteren gilt der Mindestlohn nicht für Ehrenamtliche sowie Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung.

Erhöht sich der Rentenversicherungsbeitrag durch den Mindestlohn?

Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung erhöht sich nicht. Wurde ein entsprechender Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt, behält dieser seine Gültigkeit.

Ändert sich die Bedingungen für kurzfristige Beschäftigungen durch den Mindestlohn?

Kurzfristige Beschäftigungen definieren sich in der Geringfügigkeits-Richtlinie, welche auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen („Minijobs“) beschreibt, als Beschäftigungen, die maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage umfassen. An diesen Zeitgrenzen ändert sich nichts. Die Grenze zur Prüfung der Berufsmäßigkeit erhöht sich allerdings auf 603 € pro Monat in 2026 und 633 € in 2027.

Weitere Informationen zum zukünftigen Mindestlohn finden Sie auf der Seite der Mindeslohnkommission und der Seite des DGB.

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