Was genau gehört zur bezahlten Arbeitszeit?

Eine kurze Kaffeepause, Rauchen, Aufräumen nach Beendigung der eigentlichen Arbeit oder eine Dienstreise: Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind unsicher, was genau zur bezahlten Arbeitszeit gehört.

Gilt es als Arbeitszeit, wenn der Mitarbeiter eine Zigarette raucht, einen Kaffee kocht oder zur Toilette geht?

Muss der Chef es bezahlen, wenn der Mitarbeiter vor Dienstbeginn noch die Arbeitskleidung anlegt?

Nicht immer ist Chefs und Mitarbeitern klar, welche Tätigkeit noch zur Arbeitszeit gehört und bezahlt werden muss. Das Webportal Impulse klärt auf.

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