Neue Informationspflicht für Arbeitgebende ab 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgebende internationale Fachkräfte schriftlich auf das kostenlose Beratungsangebot Faire Integration hinweisen.
Wer Fachkräfte aus Drittstaaten einstellt, muss diese in Textform auf das kostenlose Beratungsangebot „Faire Integration“ hinweisen – inklusive Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle.
Das bundesweite Angebot unterstützt Beschäftigte bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen – kostenlos, mehrsprachig und vertraulich. Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu stärken und Transparenz für internationale Fachkräfte zu schaffen.
Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Webseite an.
BMAS – Beratungsangebot „Faire Integration“



























